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Selbstregulierung als Teil eines mehrstufigen politischen Prozesses
Project Details
Project duration: 01/2007–12/2011
Abstract
Selbstregulierung als vom Staat auf Betroffene ausgelagerte Regulierung muss sowohl im Umweltrecht als auch in anderen Regulierungsgebieten als Teil eines mehrstufigen Regulierungsprozesses gesehen werden. Vor der eigentlichen Selbstregulierung steht stets die Entscheidung, ob der Staat die Regulierung delegieren will, um das überlegene Wissen der Produzenten zu nutzen. Fällt diese Entscheidung für Selbstregulierung, so kann sie jederzeit rückgängig gemacht werden, so dass innerhalb der Selbstregulierung Entscheidungen stets im Schatten dieser Drohung getroffen werden müssen. Um die Auswirkungen der vorgelagerten Entscheidung über das Ob der Selbstregulierung sowie der drohenden Revision der Entscheidung für Selbstregulierung auf die Selbstregulierung erkennen zu können, ist es erforderlich, Selbstregulierung als Teil eines größeren politischen Prozesses, der auch die beiden anderen Entscheidungen umfasst, zu betrachten. Dieser dreistufige Prozess der Regulierung soll in Varianten unterschiedlicher polit-ökonomischer Modellansätze dargestellt werden, um möglichst viele Facetten der Selbstregulierung und insbesondere der damit verbundenen Kräfteverschiebung verstehen zu können.Publications
2010 | Roßnagel, A., von Wangenheim, G., 2010. Schwache Interessen in der Selbstregulierung im Umweltrecht, in: Clement, U., Nowak, J., Scherrer, C., Ruß, S. (Hrsg.), Public Governance und schwache Interessen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 127–139. |
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