Externally funded project
Erkennung von Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug (EWV)
Project Details
Project duration: 01/2015–12/2017
Abstract
Ziel des Verbundprojekts „Erkennung von Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug (EWV)“ ist es, Methoden des Versicherungsbetrugs formal darzustellen und Mechanismen zu ihrer automatisierten Aufdeckung zu entwickeln. Am ITeG werden hierzu zwei rechtswissenschaftliche Teilvorhaben bearbeitet: Das Fachgebiet Öffentliches Recht, IT - Recht und Umweltrecht bearbeitet die „Datenschutzrechtlichen Anforderungen“, die Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) bearbeitet vordergründig die beweisrechtlichen Anforderungen an das technische System.
Wirtschaftskriminalität und Versicherungsbetrug verursachen einen jährlichen Gesamtschaden in Milliardenhöhe. Um diesem Phänomen entgegenzuwirken, arbeitet im Rahmen des BMBF - geförderten Verbundvorhabens EWV ein interdisziplinäres Team aus Juristen, Informatikern, Wirtschaftswissenschaftlern und Psychologen daran, bestehende Betrugserkennungsverfahren zu optimieren und neue technische Präventions- und Aufdeckungsverfahren zu entwickeln.
Im Teilvorhaben „Datenschutzrechtliche Anforderungen“ sind einerseits die legitimen Sicherheits- und Aufklärungsinteressen der betroffenen Versicherer, Wirtschaftsunternehmen und staatlichen Stellen zu berücksichtigen, andererseits die grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte betroffener Personen. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben für die zu erforschenden Technologien werden analysiert und Vorschläge für eine rechtskonforme Gestaltung und einen rechtskonformen Einsatz formuliert. Hierdurch wird die rechtliche Zulässigkeit der automatisierten Aufdeckungsmechanismen sichergestellt und ein Beitrag zur späteren Akzeptanz und wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Verfahren in der Praxis geliefert.
Das Teilvorhaben „Rechtliche Anforderungen und Gestaltung IT - forensischer Systeme“ untersucht grund - und beweisrechtliche Fragestellungen. Einerseits soll ein möglichst grundrechtsschonender Einsatz automatisierter Betrugserkennungserkennungsverfahren gewährleistet werden, sodass ihr Einsatz nicht nach der Entwicklung an grundrechtlichen Hürden scheitert. Andererseits muss den mit Hilfe der eingesetzten Forensikverfahren erzeugten Beweismitteln eine hohe gerichtliche Beweiskraft zukommen. Flankierend sollen daraus auch Vorschläge für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens für den Einsatz von IT - Forensischer Software erarbeitet.