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Studieren mit länger andauernden Erkrankungen - Nachteilsausgleiche in Prüfungen, Fachveranstaltung des Deutschen Studentenwerks - Teil I: Umsetzungspraxis des Nachteilsausgleichs, Fachbeitrag A9 - 2021
Publication Details
Authors: | Dittmann, R. |
Publisher: | Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR |
Place: | Heidelberg |
Publication year: | 2021 |
Journal: | Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht |
Pages range : | TBD |
Volume number: | 2021 |
URN / URL: |
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können einen
Anspruch auf Nachteilsausgleich bei der Absolvierung von Prüfungen
haben, wodurch ein wirksamer Abbau von Barrieren im Studium möglich ist.
Mit Verweis auf Entscheidungen aus den Jahren 1968 und 1985 werden
Nachteilsausgleiche allerdings häufig ohne Einzelfallprüfung abgelehnt,
obwohl es seitdem wichtige rechtliche Weiterentwicklungen gab. Vor
diesem Hintergrund hat das Deutsche Studentenwerk im Oktober 2020 eine
digitale Fachtagung veranstaltet, um das Thema Nachteilsausgleiche für
Studierende mit längeren Erkrankungen aus verschiedenen Perspektiven zu
diskutieren.
In diesem Beitrag wird über den Vortrag von Dr. Maike
Gattermann-Kasper (Universität Hamburg) berichtet, die praktische
Einblicke in das Verfahren des Nachteilsausgleichs an der Universität
Hamburg gab und ihre Erfahrungen als Beauftragte für die Belange von
Studierenden mit Behinderungen teilte. Bei der Frage nach einem Anspruch
auf einen Nachteilsausgleich sei selten strittig, ob eine
Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt und diese im Zusammenhang mit einer
bestimmten Prüfungsbedingung zu einem Nachteil führt. Zu häufigen
Konflikten führe hingegen die Beurteilung, ob die
Gesundheitsbeeinträchtigung die zu prüfenden Kompetenzen und Fähigkeiten
beeinflusst. Diesbezüglich gebe es zwischen den Hochschulen sowie
zwischen den Disziplinen unterschiedliche Herangehensweisen.