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Leistungen der aktiven Arbeitsförderung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter neben einem Rehabilitationsverfahren - Teil I: Das Teilhabestärkungsgesetz und die partielle Aufhebung des Leistungsverbots nach § 22 Abs. 2 S. 1 SGB III
Details zur Publikation
Autor(inn)en: | Dittmann, R. |
Verlag: | Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR |
Verlagsort / Veröffentlichungsort: | Heidelberg |
Publikationsjahr: | 2021 |
Zeitschrift: | Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht |
Seitenbereich: | TBD |
Jahrgang/Band : | 2021 |
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen einige Änderungen an der Schnittstelle des SGB II, des SGB III und des SGB
IX vorgenommen werden. Unter anderem sollen die Möglichkeiten der
aktiven Arbeitsförderung durch die Arbeitsagenturen und die Jobcenter
neben einem Rehabilitationsverfahren ausgebaut werden, indem das
Leistungsverbot in §§ 22 Abs. 2 S. 1 SGB III partiell aufgehoben wird.
In diesem Beitrag stellt René Dittmann die aktuelle Rechtslage
bezüglich der vermittlungsunterstützenden Leistungen nach §§ 44 und 45 SGB
III an Rehabilitandinnen und Rehabilitanden vor, die diesbezüglich
geplanten Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz und schließlich
die dazu eingegangenen Stellungnahmen von Rehabilitationsträgern,
Interessen- und Sozialverbänden. Die mit der geplanten Neuregelung
verbundenen Koordinierungserfordernisse werden in Beitragsteil II
dargestellt.