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Sozialintegrative Leistungen nach dem SGB II neben einem Rehabilitationsverfahren – Teil II: Das Teilhabestärkungsgesetz und Koordinierung von Jobcentern und Rehabilitationsträgern ; Fachbeitrag A16 - 2021
Publication Details
Authors: | Dittmann, R. |
Publisher: | Deutsche Vereinigung für Rehabilitation DVfR |
Place: | Heidelberg |
Publication year: | 2021 |
Journal: | Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht |
Pages range : | TBD |
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen einige Änderungen an der Schnittstelle des SGB II, des SGB III und des SGB IX vorgenommen werden. Unter anderem soll den Jobcentern die Möglichkeit eingeräumt werden, sozialintegrative Leistungen nach §§ 16a ff SGB II (mit Ausnahme der Leistungen nach §§ 16c und 16e SGB II) neben einem Rehabilitationsverfahren zu erbringen.
Nachdem René Dittmann im ersten Beitragsteil einen Überblick über die rechtliche Ausgangslage, die mit dem Teilhabestärkungsgesetz angestrebte Problemlösung sowie diesbezügliche Stellungnahmen gegeben hat, wird in diesem Beitragsteil über die Neuregelungen zur erforderlichen Koordinierung von Teilhabeleistungen und SGB II-Eingliederungsleistungen berichtet. Dabei steht die Einbeziehung der Jobcenter in das Teilhabeplanverfahren im Fokus. Umfangreich sind die dazu ergangenen Stellungnahmen, in denen neben Modifizierungsforderungen der Neuregelung, weiterhin bestehende Probleme hervorgehoben werden (insbesondere die Bedarfserkennung durch die Jobcenter, die Ausstattung der Jobcenter und das komplexe Zuständigkeitsgeflecht zwischen Bundesagentur für Arbeit und Jobcentern). Im abschließenden Ausblick wird vor allem eine vom Bundestag beschlossene Aufforderung an die Bundesregierung hingewiesen.